Verein
Mitglieder des Vorstands, unser Logo, Satzung und Beitrittserklärung und unsere Versammlungsprotokolle befinden sich in dieser Rubrik.
Vorstand
§ 14 Vorstand
Der Vorstand setzt sich zusammen aus
dem Vorsitzenden, dem stellvertretenden Vorsitzenden, dem Geschäftsführer, dem Leiter Finanzen, dem stellvertretenden Leiter Finanzen, dem Jugendleiter und der Sozialwartin.
Der Vorsitzende vertritt den Verein allein. Im Übrigen vertreten zwei weitere Vorstandsmitglieder den Verein gemeinsam.
Ehrenrat
§ 17 Ehrenrat
(1) Der Ehrenrat besteht aus wenigstens drei Mitgliedern. Die Mitglieder des Ehrenrates dürfen kein Vorstandsamt im Verein bekleiden und sollen nach Möglichkeit über 40 Jahre alt sein.
(2) Der Ehrenrat dient als Beratungs- und Vermittlungsinstanz über Einsprüche, die sich gegen eine Ablehnung der Aufnahme, gegen einen Ausschluss sowie sonstige Maßregelungen des Vorstandes richten.
Ehrenmitglieder
Personen, die sich um den Verein besonders verdient gemacht haben, können auf Vorschlag des Vorstandes oder der Mitgliederversammlung zu Ehrenmitgliedern ernannt werden. Die Ernennung zu Ehrenmitgliedern bedarf einer Mehrheit von 2/3 der anwesenden Mitglieder.
Sportler/in des Jahres
Laut Beschluss der Mitgliederversammlung des Sport - Club Baccum 1946 e.V. vom 09.03.1966 sollen ein Sportler und ein Fußballer des Jahres gewählt werden.
Fußballer/in des Jahres
Laut Beschluss der Mitgliederversammlung des Sport - Club Baccum 1946 e.V. vom 09.03.1966 sollen ein Sportler und ein Fußballer des Jahres gewählt werden.
Tischtennisspieler/in des Jahres
Seit 1972 wird auch der Tischtennisspieler des Jahres gewählt.
Tennisspieler/in des Jahres
Seit 1984 wird die Tennisspielerin und der Tennisspieler des Jahres gewählt.